Familienrecht
Für
das Scheidungsverfahren selbst ist die Beauftragung
eines Anwaltes unumgänglich.
Aber auch für die Regelung der Fragen um Kinder
und Geld brauchen Sie zuverlässige Informationen
– und gegebenenfalls wirksame Hilfe.
Gleiches gilt natürlich für Lebenspartnerschaften.
Wir
beraten und vertreten Sie in folgenden Fragen:
·
Ehescheidung
· Unterhaltsrecht
· Trennungsunterhalt
· Nachehelicher Unterhalt
· Kindesunterhalt
· Güterrecht
· Vermögensauseinandersetzung
· Zugewinnausgleich
· Rentenausgleich
· Versorgungsausgleich
· Sorgerecht
· Umgangsrecht
· Hausrat u. Ehewohnung
· Haushaltsaufteilung
· Gewaltschutz
· Recht der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft
· Adoptionsrecht